Bisher werden die Turnierlizenzen ausschließlich für den Stammverein eines Spielers wahrgenommen, d.h. bei Jugendlichen die TLNI bzw., eTLNI und ggf. die TLEI für den Verein, in dem die SBNM ausgeübt wird, und für Senioren die TLSI und TLEI für den Verein, für den die SBSM ausgeübt wird.
Beispiel: Aktive/r hat eine Spielberechtigung im Mannschaftsspielbetrieb für Verein A im Jugendbereich. Damit hat der Aktive gleichzeitig auch die Spielberechtigung im Einzelspielbetrieb für diesen Verein. Die Turnierlizenz gilt dann für Verein A. Nur in dem Fall, dass der Aktive zudem eine Zweitspielberechtigung für Verein B im Erwachsenenmannschaftsspielbetrieb besitzt, ist die Wahlmöglichkeit gegeben, die Turnierlizenz für diesen Verein zu wählen.
Wenn also ein Spieler/in keine Zweitspielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb in einem anderen Verein besitzt, ist eine Wahlmöglichkeit nicht möglich.
Die Zuordnung der Turnierlizenzen bleibt auch bestehen, wenn Nachwuchsspieler/innen bzw. Senior/innen eine Zweitspielberechtigung bei einem anderen Verein besitzen. Da sich viele Spieler/innen der Altersklasse Senioren eher dem Verein zugehörig fühlen, bei dem sie ihre SBEM haben, hatte der Bundestag die Wahlmöglichkeit beschlossen.
Für diejenigen Personen, die aktuell schon eine Spielberechtigung bei einem Zweitverein besitzen und die Turnierlizenzen für diesen Zweitverein wahrnehmen wollen, genügt ein formloser Antrag bis zum 30.06.2025 an die Geschäftsstelle des HTTV, falls dieser Zweitverein Mitglied des HTTV ist.
Ansonsten ist ein Wechsel des Vereins, für den ein Spieler seine Turnierlizenz wahrnimmt, nur nach einem Wechsel oder einem Löschen der Stamm- oder der Zweitspielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb oder der Neuerteilung einer Turnierlizenz zulässig. Dieser Wechsel der Zuordnung zu einem anderen Verein ist vom Spieler innerhalb eines Monats nach dem Wechseltermin (31.5. oder 30.11. bzw. Datum des sofortigen Wechsels) oder nach dem Inkrafttreten einer Löschung oder dem Startdatum einer neu erteilten Turnierlizenz dem für diesen Verein zuständigen Verband formlos anzuzeigen.