Regeländerungen zur Saison 2024/2025

Mit dem 01.07.2024 bekommen wir die Turnierlizenz, das haben sicher nun schon einige mitbekommen. In Zukunft ist es nur noch mit einer Lizenz möglich, an offiziellen Turnieren, z. B. Verbandsturniere, Turnierserien, Ranglistenturniere, Deutsche Meisterschaften, usw. teilzunehmen. Mit ihr werden Haftungsfragen geklärt und Versicherungslücken geschlossen. Alle weiteren Infos finden sich auf der DTTB-Homepage. Wer die Anmeldegebühr von 4,99€ sparen möchte, kann mit einem Einkauf bei unserem Ausrüster CONTRA ab einem Einkaufswert von 30€ einen Gutschein-Code dafür erhalten. An Turnieren ohne TTR-Relevanz (z.B. Vorgabeturniere) kann man weiterhin ohne Turnierlizenz teilnehmen.

Künftig dürfen Damen bei den Herren bis zur Hamburgliga (und tiefer) eingesetzt werden, unabhängig davon in welcher Liga sie bei den Damen gemeldet sind. Es darf also auch eine Spielerin aus der Regionalliga künftig in der Hamburgliga als WES (weibliche Ersatzspielerin) gemeldet sein und eingesetzt werden. . (HWO A 13.2.2)

Es entscheidet nicht mehr die Mannschaftsspielberechtigung im Erwachsenenbereich über die Individualspielberechtigung der Senioren. Hier hat man sich dem Nachwuchs angeschlossen. Wie auch dort entscheidet nun die Senioren-Mannschafts-Spielberechtigung, für welchen Verein eine Person im Senioren-Alter bei Individual-Wettbewerben der Erwachsenen und Senioren spielberechtigt ist. (HWO B 1.5)

Künftig ist die Anzahl der Nicht-ETTU-Ausländer in der Verbandsoberliga auf zwei Spieler begrenzt (vorher einer). Hintergrund ist, dass auf dem Bundestag des DTTB im November 2023 festgelegt wurde, dass auch für die Verbandsoberliga als oberste Liga unterhalb der Bundesspielklassen (Oberliga und höher) die Verbände (bei uns der NTTV) hierüber frei entscheiden können.

Bleiben wir bei ausländischen Spieler/-innen in Deutschland… Künftig ist es möglich, dass Spieler, die im DTTB spielberechtigt sind und eingesetzt werden, auch in anderen Ländern eine Spielerlaubnis haben dürfen. Diese „doppelte Spielberechtigung“ gilt bis einschließlich Spieler/-innen der Regionalligen (und tiefer). Es kann aber sein, dass manche anderen Länder eine solche doppelte Spielberechtigung nicht zulassen, dies ist dann aber aus deutscher Sicht egal.

Die Hamburgliga-Relegation (bzw. Anwartschaft) wird künftig mit nur drei Teams „Jeder gegen Jeden“ gespielt. Hierfür sind der 8. der Hamburgliga und die beiden Zweitplatzierten der 1. Landesliga startberechtigt. Verzichtet eine Mannschaft, rutscht keine weitere Mannschaft nach. Der Sieger erhält einen Platz in der Hamburgliga, sofern dadurch die Liga nicht mehr als 12 Mannschaften  aufweist. (HWO F 3.4.8.1.2.4 ) Es wird eine Relegationsrunde (bzw. Anwartschaft) zur 2. Landesliga eingeführt. Dafür werden zwei parallele Anwartschaftsrunden gespielt, an denen jeweils ein Achtplatzierter einer 2. Landesliga und zwei Zweitplatzierte der 1. Bezirksligen teilnehmen können. Sollte eine Mannschaft verzichten, so rückt keine weitere Mannschaft nach. Ansonsten gelten hier die gleichen Regeln wie bei der Relegation zur Hamburgliga. Beide Relegationen werden zeitgleich an einem neutralen Ort (vermutlich Niendorf) ausgetragen. (HWO F 3.4.8.1.2.5 )

Die Einführung der StarTTer-Ligen in Hamburg war ein voller Erfolg. Es hat sich aber herausgestellt, dass die Leistungsunterschiede teilweise sehr groß waren. Dies hat unter den wirklichen StarTTern zu etwas Frust geführt. Aus diesem Grund wurde nun der maximale QTTR-Wert zum 11.05. auf 1150 gesenkt. Erfreulich ist, dass aber immer mehr StarTTer nun schon den Weg in den normalen Punktspielbetrieb gefunden haben.

Hamburger Wettspielordnung (HWO)

Bericht Karsten Reinecke und Antje Krüger