Das Protokoll Verbandstag 2025 incl. der Anträge finden Sie hier:
Protokolle über einen Verbandstag oder Mitwirkungsorganen gelten als genehmigt wenn gegen sie vier Woc hen nach Zugang keine Einwendungen erhoben werden. In allen anderen Fällen wird ein Protokoll in der folgenden Sitzung genehmigt. Wird eine Änderung verlangt, so nimmt der Vorsitzende den Änderungsantrag als Beratungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung.